Kurzantwort
Ein freigegebenes Muster ist noch kein vollständig freigegebenes Marktprodukt.
Für den deutschen Markt müssen Produkt, Etiketten, Verpackung, Verkaufsinformationen und die beteiligten Wirtschaftsakteure zusammenpassen. Die Fabrik kann Daten und Entwürfe vorbereiten. Welche Angaben rechtlich erforderlich sind, wer sie verantwortet und welche Nachweise aufbewahrt werden, muss jedoch für das konkrete Liefer- und Verkaufsmodell festgelegt werden.
1. Faserzusammensetzung und Etikettentext, 2. Produktidentifikation und Wirtschaftsakteure, 3. Warn-/Sicherheits- und Online-Informationen, 4. Verpackungsrolle und Registrierung. Keine dieser Ebenen sollte stillschweigend aus einer anderen abgeleitet werden.
Rechtlicher Status: Dieser Leitfaden fasst offizielle Quellen für die Projektvorbereitung zusammen. Er ist keine Rechtsberatung und keine Aussage, dass ein bestimmtes KnitSeek-Produkt bereits verkehrsfähig oder EU-konform ist.
Faserzusammensetzung
Die Materialangabe muss zum tatsächlichen Produkt und zur erlaubten Faserbezeichnung passen.
Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung verlangt bei der Bereitstellung von Textilerzeugnissen grundsätzlich eine dauerhafte, leicht lesbare, sichtbare und zugängliche Kennzeichnung der Faserzusammensetzung; ein Etikett muss sicher befestigt sein. Die Zusammensetzung muss auch vor einem Online-Kauf klar sichtbar sein. Für Verbraucher in Deutschland ist die Angabe grundsätzlich in deutscher Sprache bereitzustellen.
| Prüffeld | Projektunterlage | Freigabefrage |
|---|---|---|
| Fasername | Stückliste, Garnspezifikation und zulässige Bezeichnung nach Anhang I | Verwendet das Etikett die rechtlich vorgesehene Bezeichnung statt Marketingkürzel? |
| Prozentanteil | Bestätigte Zusammensetzung des eingesetzten Garns und relevanter Bestandteile | Stimmen Bestellung, Produktionsmaterial, Etikett und Online-Angabe überein? |
| „100 %“ / „rein“ | Nachweis, dass das Erzeugnis ausschließlich aus der genannten Faser besteht | Ist die absolute Aussage nach den geltenden Toleranz-/Ausnahmeregeln zulässig? |
| Tierische Teile | Übersicht nichttextiler Bestandteile wie Leder, Horn oder Perlmutt | Ist der vorgeschriebene Hinweis für nichttextile Teile tierischen Ursprungs erforderlich? |
| Sprache & Sichtbarkeit | Deutscher Etiketten- und Shoptext als freizugebende Version | Ist die Information vor Kauf sichtbar, lesbar und von anderen Angaben klar getrennt? |
Offizielle Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 1007/2011, insbesondere Art. 9 sowie Art. 11 und 14–17; deutscher Vollzug: Textilkennzeichnungsgesetz.
Wirtschaftsakteure & Dokumente
Private Label verändert nicht nur das sichtbare Markenetikett.
Nach der EU-Textilkennzeichnungsverordnung stellt der Hersteller die Kennzeichnung und ihre Richtigkeit sicher. Ist der Hersteller nicht in der EU niedergelassen, übernimmt der Einführer diese Pflicht. Ein Händler kann für diese Verordnung als Hersteller gelten, wenn er ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, das Etikett selbst anbringt oder dessen Inhalt ändert.
Marke / Auftraggeber
Genehmigt Produktclaim, Zielmarkt, Marken-/Modellidentität, Verkaufsinformationen, Labeltexte und die vertragliche Rollenverteilung.
Hersteller
Liefert Produktions-, Material- und Rückverfolgbarkeitsdaten und setzt nur die ausdrücklich freigegebene Produkt-/Labelversion um.
Importeur
Prüft die eigenen gesetzlichen Pflichten, Produktinformationen und Unterlagen für das konkrete Inverkehrbringen in der EU.
EU-Verantwortlicher
Wird, soweit erforderlich, eindeutig benannt und mit den tatsächlich erforderlichen Kontakt- und Dokumentationspflichten versehen.
Die konkrete Person oder Gesellschaft darf nicht erst nach Fertigstellung der Serie ausgewählt werden. Name, postalische Anschrift, elektronische Adresse, Produktidentifikation und Dokumentenzugriff beeinflussen Etikett, Verpackung und Online-Angebot.
Produktsicherheit & Distanzverkauf
GPSR-Informationen gehören in Produktakte und Online-Angebot.
Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit gilt seit dem 13. Dezember 2024. Für Verbraucherprodukte verlangt sie eine dokumentierte Rollen- und Sicherheitslogik. Bei Online- oder sonstigem Fernabsatz muss das Angebot bestimmte Informationen klar und sichtbar zeigen.
| Informationsgruppe | Für Produkt / Verpackung / Unterlagen prüfen | Für das Online-Angebot prüfen |
|---|---|---|
| Hersteller | Name/Marke sowie postalische und elektronische Kontaktadresse | Klar und sichtbar im Angebot |
| EU-verantwortliche Person | Falls Hersteller außerhalb der EU: erforderliche Benennung und Kontaktdaten | Name sowie postalische und elektronische Adresse |
| Produktidentifikation | Typ, Charge, Serie oder anderes Identifikationselement | Produktbild und Identifikationsangaben |
| Sicherheitsinformation | Erforderliche Anleitung, Warnung und Information in verständlicher Sprache | Warn- oder Sicherheitsinformation sichtbar im Angebot |
| Risikobewertung / Akte | Interne Risikoanalyse, technische Dokumentation und Aktualisierungspfad | Nicht durch Werbetext ersetzen; intern verfügbar halten |
Offizielle Grundlage: Verordnung (EU) 2023/988, insbesondere Art. 9, 11, 16 und 19. Welche Anforderungen für ein konkretes Textilprodukt zusätzlich gelten, muss produktspezifisch geprüft werden.
Verpackungsverantwortung
LUCID und Systembeteiligung hängen von Lieferkette und Rolle ab.
Wer verpackte Ware erstmals in Deutschland bereitstellt, kann verpackungsrechtliche Pflichten haben. Seit 12. August 2026 ordnet die EU-Verpackungsverordnung die Verantwortlichkeiten neu; die Zentrale Stelle Verpackungsregister weist deshalb ausdrücklich darauf hin, die eigene Rolle, Markennamen, Registrierung und gegebenenfalls Systembeteiligung aktuell zu prüfen.
- Lieferkette festhaltenWer verkauft an wen, wer importiert und wer stellt die verpackte Ware erstmals in Deutschland bereit?
- Verpackungsarten erfassenVerkaufs-, Versand-, Um- und Transportverpackung nicht pauschal zusammenwerfen.
- Verantwortliche Organisation bestimmenHersteller-/Erzeugerrolle und gegebenenfalls Bevollmächtigung anhand des tatsächlichen Geschäftsmodells prüfen.
- Registrierung und Beteiligung prüfenLUCID-Registrierung, Markennamen, Systembeteiligung und Mengenmeldungen vor dem Inverkehrbringen klären.
- Nachweis in die ProjektakteVerantwortliche, Registrierungsstatus, Vereinbarungen und freigegebene Verpackungsversion dokumentieren.
Aktuelle offizielle Informationen: Zentrale Stelle Verpackungsregister und deren Registrierungsleitfaden. KnitSeek sagt keine LUCID-Rolle für Marke oder Lieferant pauschal zu.
Freigabepaket
Diese Unterlagen vor Serienstart zusammenführen.
- Finale StücklisteGarn, Faserzusammensetzung, Farben, Zutaten und nichttextile Bestandteile.
- Etiketten-ArtworkFaserangabe, Sprache, Pflegeinformation, Marken-/Modellbezug und Position.
- WirtschaftsakteureHersteller, Importeur, EU-verantwortliche Person und jeweilige Kontaktangaben.
- ProduktidentifikationModell, Charge/Los oder anderes System für Produkt und Dokumente.
- Risiko- und PrüfplanVorgesehene Nutzung, Risiken, Prüfungen, Ergebnisse, Abweichungen und Freigabe.
- Online-DatensatzProduktbild, Identifikation, Hersteller-/Verantwortlichenangaben und erforderliche Warninformationen.
- VerpackungsakteMaterial/Format, Markennamen, verantwortliche Organisation sowie Registrierungs-/Beteiligungsstatus.
- Benannte FinalversionEine datierte Freigabe für Produkt, Etiketten, Verpackung und Online-Informationen.
Teilen Sie Zielmarkt, Verkaufsmodell, Importeur beziehungsweise EU-Verantwortlichen, freigegebene Texte und erforderliche Prüfungen möglichst vor dem Sampling mit. Verbindlich werden nur die im konkreten Auftrag bestätigten Leistungen und Dokumente.
Quellenstand
Offizielle Grundlagen dieses Arbeitsstands.
- EU-Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011 — Faserbezeichnungen, Zusammensetzung, Rollen, Kennzeichnung und Information vor dem Kauf.
- Deutsches Textilkennzeichnungsgesetz — nationale Durchführung und Marktüberwachung.
- EU-Verordnung 2023/988 (GPSR) — allgemeine Produktsicherheit, Wirtschaftsakteure und Fernabsatzinformationen.
- Zentrale Stelle Verpackungsregister — aktuelle deutsche Hinweise zu LUCID, PPWR, Registrierung und Systembeteiligung.
Zugriff und Prüfung: 23.08.2026. Vorschriften, Behördenhinweise und das konkrete Geschäftsmodell können sich ändern. Vor Veröffentlichung und vor dem ersten Inverkehrbringen ist eine fachkundige rechtliche Prüfung erforderlich.

